Berlin (epd). Nach der Veröffentlichung des Manifestes der katholischen Queer-Kampagne #outinchurch hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) gesetzgeberische Konsequenzen gefordert. Niemand dürfe wegen seiner oder ihrer sexuellen Identität benachteiligt werden, erklärte Buschmann am Montag in Berlin. „Bei allem Respekt vor dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht insbesondere im verkündungsnahen Bereich - dem muss auch die Kirche als einer der größten Arbeitgeber in Deutschland Rechnung tragen“, ergänzte er. Buschmann verwies auf die Forderung im Koalitionsvertrag, das Diskriminierungsverbot im Grundgesetz um das Merkmal der sexuellen Identität zu ergänzen.
Die Realität zeige „sehr deutlich, wie wichtig es ist, den Schutz der sexuellen Orientierung und Identität sichtbarer zu machen und mehr Sensibilität für dieses Thema zu schaffen“, sagte Buschmann. Bei der Kampagne #outinchurch haben sich 125 Haupt- und Ehrenamtliche aus der katholischen Kirche als nicht heterosexuell geoutet. Ihre Forderungen formulierten die LGBTIQ+-Personen in einem am Montag veröffentlichten Manifest. Sie fordern eine andere Sexualmoral von der katholischen Kirche und formulieren ihre Angst vor einem Jobverlust im Falle eines Outings.
Der Artikel 3 im Grundgesetz verbietet die Diskriminierung etwa wegen des Geschlechts, der Herkunft oder Religion. In der vergangenen Wahlperiode scheiterte der Versuch, den Begriff „Rasse“ aus diesem Artikel zu streichen. Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP strebt dazu in dieser Wahlperiode einen neuen Versuch an und will in diesem Zug das Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität ergänzen.