Kabinettsbeschluss: Auch "Sternenkinder" sind Personen
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch beschlossen, Totgeburten unter 500 Gramm künftig als Kinder anzuerkennen.
Eltern sogenannter Sternenkinder sollen ihnen einen Namen geben und diesen auch im Standesamt eintragen lassen können, sagte der Sprecher des Bundesfamilienministeriums, Christoph Steegmans, in Berlin. Damit wird Eltern eine Bestattung des toten Kindes erleichtert.
Bislang galten Totgeborene mit einem Gewicht von unter 500 Gramm als Fehlgeburten und wurden personenstandrechtlich nicht erfasst. Damit waren sie juristisch nicht existent und standen formal auf einer Stufe mit Kliniksondermüll. Weil Sternenkinder nicht bestattungspflichtig sind, verweigerten einige Friedhöfe die Beerdigung. Schätzungen zufolge gibt es pro Jahr rund 1.500 Sternenkinder in Deutschland.