Berlin (epd). Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat am Freitag mit Unverständnis auf das Urteil des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts zur Vermietung städtischer Räume für eine BDS-Veranstaltung reagiert. Das Verwaltungsgericht habe zu wenig berücksichtigt, dass die antiisraelische Boykott-Initiative BDS antisemitische Züge trage und Antisemitismus schüre, hieß es. Die Leipziger Richter hatten am Donnerstag im Wesentlichen ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom November 2020 bestätigt. Demnach hätte die Stadt München im Jahr 2018 einen städtischen Saal für eine Podiumsdiskussion der gegen Israel gerichteten Boykott-Bewegung BDS („Boycott, Divestment and Sanctions“) vermieten müssen. (AZ: BVerwG 8 C 35.20)
Die Stadt München hatte die Vermietung abgelehnt und sich auf einen Stadtratsbeschluss von 2017 bezogen. Über diesen Stadtratsbeschluss, nach dem städtische Räume nicht für Veranstaltungen, die sich mit den Inhalten, Themen und Zielen der BDS-Kampagne befassen, diese unterstützen, diese verfolgen oder für diese werben, genutzt werden dürfen, sollte bei der Veranstaltung diskutiert werden.
Zentralratspräsident Josef Schuster sagte, die Meinungsfreiheit sei ein hohes Gut. „Doch Antisemitismus ist keine Meinung.“ Der Beschluss der Stadt München, solchen Veranstaltungen gar nicht erst im Wortsinn Raum zu geben, sei daher „sehr zu begrüßen“ gewesen. „Menschen, die mit ihrer Israel-Feindlichkeit Antisemitismus verbreiten, sollten keine Plattform erhalten“, sagte Schuster. Das Urteil sei ein Rückschlag im Kampf gegen Antisemitismus und für den Zusammenhalt der Gesellschaft.
Der Zentralrat forderte von Bund und Ländern eine rasche gesetzliche Regelung, um Kommunen eine rechtssichere Handhabe gegen BDS-Veranstaltungen zu geben. Damit würde auch der politische Wille umgesetzt, der im Beschluss des Bundestags zu BDS von 2019 zum Ausdruck kommt. Die BDS-Bewegung ruft zum Boykott gegen Israel, israelische Waren und Dienstleistungen sowie israelische Sport-, Kultur- und Wissenschaftsinstitutionen auf. In dem Bundestagsbeschluss werden deren Argumentationsmuster und Methoden als antisemitisch verurteilt.