Bonn (epd). Die Mitglieder des Betroffenenbeirats der katholischen Deutschen Bischofskonferenz erwarten kaum neue Erkenntnisse durch die Veröffentlichung eines externen Gutachtens zum Missbrauch im Erzbistum München. Das Gutachten, das am Donnerstag von einer Münchner Anwaltskanzlei veröffentlicht werden soll, werde „keine neuen systemischen Erkenntnisse“ bringen, heißt es in einer Pressemitteilung des Betroffenenbeirats von Mittwoch.
Das Gutachten deckt nach Angaben der Anwälte einen Zeitraum von 1945 bis 2019 ab, in den auch die Amtszeiten ranghoher Kardinäle fallen, darunter der emeritierte Papst Benedikt XVI., mit bürgerlichem Namen Joseph Ratzinger, der von 1977 bis 1982 Erzbischof von München und Freising war, und Reinhard Marx, der seit 2008 an der Spitze der Diözese steht. Das Gutachten sollte ursprünglich im vergangenen Jahr veröffentlicht werden. Doch neue Erkenntnisse zu einem Fall verzögerten den Termin.
Die besondere Brisanz und öffentliche Wahrnehmung möge vielleicht darin bestehen, dass die Leitungsverantwortlichen nicht nur Ortsbischöfe waren, sondern auch Kardinäle und der Papst selbst sind, vermuten die Mitglieder des Betroffenenbeirates. Für Opfer von sexuellem Missbrauch und der anschließenden Vertuschung sei es aber letztlich unerheblich, wer vertuscht habe: „Ob der vor Ort wohnende Weihbischof, der am Bischofssitz residierende Kardinal oder ein nach Rom Berufener - entscheidend ist doch, dass auf jeder Hierarchiestufe Täterschutz vor Opferschutz stand und damit Opfer unfassbaren Schaden haben erleiden müssen“, heißt es in der Mitteilung.
Geweihte wie Laien seien für missbrauchsbegünstigende Faktoren verantwortlich, so der Betroffenenbeirat. Er forderte alle Kirchenmitglieder auf, einzuschreiten und Einhalt zu gebieten, wo vertuscht werde, wo Täter glorifiziert und Opfern wie deren Angehörigen nicht geglaubt werde.