Potsdam (epd). Nach dem Mord an vier Schwerstbehinderten im Potsdamer Oberlinhaus hat das evangelische Sozialunternehmen weitere personelle Konsequenzen gezogen und auch der Heimleiterin gekündigt. Über die Kündigungsschutzklage der Frau werde am Freitag vor dem Arbeitsgericht Potsdam verhandelt, sagte Gerichtssprecher Robert Crumbach dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Donnerstag und bestätigte damit einen entsprechenden Bericht der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“. Der Leiterin des Thusnelda-von-Saldern-Hauses, in dem die Morde Ende April 2021 von einer Pflegekraft begangen wurden, sei am 20. Dezember fristlos gekündigt worden.
Zuvor hatte es im Mordprozess gegen die ebenfalls gekündigte Pflegekraft kritische Berichte über die Arbeitsbedingungen in der Wohneinrichtung gegeben. Sollte die Güteverhandlung am Freitag ohne Ergebnis bleiben, werde ein Kammertermin anberaumt, sagte Crumbach. Das Oberlinhaus wollte sich auf Anfrage nicht zu dem Verfahren äußern und begründete dies mit Datenschutzfragen und dem Schutz der Klägerin.
Auch die langjährige Pflegekraft, die im Dezember wegen vierfachen Mordes und weiterer Straftaten zu 15 Jahren Haft und zur Unterbringung in der Psychiatrie verurteilt wurde, geht gegen ihre Kündigung vor. Darüber soll am 1. Februar verhandelt werden.
Das Diakonie-Unternehmen will nun eine Expertenkommission einsetzen, um allgemein Probleme in der Behindertenhilfe wie unzureichende Personalausstattung aufzugreifen. Ziel sei, die Pflege in Behinderteneinrichtungen in den Fokus zu rücken und die Situation dort über das Oberlinhaus hinaus zu verbessern, hieß es.