Zehnter Verhandlungstag im Oberlinhaus-Prozess hat begonnen

Zehnter Verhandlungstag im Oberlinhaus-Prozess hat begonnen

Potsdam (epd). Im Prozess um den gewaltsamen Tod von vier Schwerstbehinderten im evangelischen Oberlinhaus in Potsdam hat der zehnte Verhandlungstag begonnen. Zusätzliche Beweisanträge der Verteidigung vom Donnerstag wurden zu Beginn vom Gericht abgelehnt. Der Verteidiger stellte im Anschluss am Freitag einen weiteren Beweisantrag und forderte, ein zusätzliches forensisch-psychiatrisches Gutachten einzuholen. Der 52-jährigen Angeklagten Ines R. wird vorgeworfen, in einer Wohneinrichtung des diakonischen Sozialunternehmens Ende April vier Menschen getötet und eine weitere Bewohnerin schwer verletzt zu haben. Das Urteil des Landgerichts Potsdam wird in der kommenden Woche erwartet. (AZ: 21 Ks 6/21)

Die psychiatrische Gutachterin hatte am Donnerstag über eine schwere Persönlichkeitsstörung der Angeklagten berichtet und empfohlen, die frühere Mitarbeiterin der Behinderteneinrichtung im Maßregelvollzug unterzubringen. Sie sei weiter eine Gefahr für sich und andere, sagte die Gutachterin. Sie blicke auf eine langjährige Geschichte von Gewaltfantasien gegen andere, von Suizidversuchen und Medikamentenmissbrauch zurück. Die Frau befinde sich in einer anhaltenden schweren Krise.

Die Gutachterin diagnostizierte bei der Angeklagten eine schwere emotionale Persönlichkeitsstörung aus dem Borderline-Bereich. Eine Schizophrenie liege jedoch nicht vor, sagte sie. Die Staatsanwaltschaft geht in dem Fall in der Anklage von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit aus. Die Frau wurde noch in der Tatnacht festgenommen und dann in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.