"Ein Verbot kommt nur als letztes Mittel in Betracht, wenn alle anderen Möglichkeiten versagen", sagte der Präsident des Hamburger Kirchentages 2013 am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd). Extremismus als solcher reiche für ein Verbot nicht aus.
"Es müssen konkrete und schwerwiegende Verstöße gegen die Rechtsordnung nachweisbar sein", sagte der Professor für Öffentliches Recht an der Universität Trier. Kurzfristig könne nur gegen konkrete Rechtsverstöße vorgegangen werden. "Wenn Gewalttaten verübt wurden, müssen die Täter zur Rechenschaft gezogen werden." Im Umgang mit radikalen Gruppierungen sei stattdessen Überzeugungsarbeit nötig. sagte Robbers. Langfristig sei das eine Bildungsaufgabe. "Der Rechtsstaat bewährt sich nur dann, wenn er seinen Prinzipien treu bleibt."
"Demonstrationsrecht nicht einschränken"
Robbers widersprach Forderungen nach einer Einschränkung des Demonstrations- und Versammlungsrechtes. Der Jurist sieht ausreichend Mittel, um gewalttätige Demonstrationen aufzulösen oder zu untersagen. "Neue Gesetze sind da nicht erforderlich." Die vorhandenen Instrumente müssten allerdings konsequent genutzt und die Polizei angemessen finanziell und personell ausgestattet werden.
Robbers ist Präsident des 34. Deutschen Evangelischen Kirchentags, der vom 1. bis 5. Mai 2013 in Hamburg stattfindet. Er lehrt seit 1989 Öffentliches Recht an der Universität Trier und ist Richter im Nebenamt am Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz.
Nach den Ausschreitungen zwischen Salafisten und der Polizei am Samstag in Bonn bei einer Demonstration der rechtsextremen Splitterpartei Pro NRW waren 29 Polizisten verletzt worden. Daraufhin forderten Unionspolitiker ein Verbot von Salafisten-Vereinen.