Stuttgart (epd). Die Synode der Evangelischen Landeskirche in Württemberg hat einstimmig ein Gesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt verabschiedet. Dieses Gesetz gehe über die staatlichen Vorgaben hinaus, sagte der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Christoph Müller, am Donnerstag in seinem Bericht vor dem größtenteils virtuell tagenden Kirchenparlament.
Das Gesetz setzt verbindliche Standards wie beispielsweise eine Meldepflicht bei hinreichendem Verdacht und einen Tätigkeitsausschluss bei entsprechenden Vorstrafen. Außerdem wird in vielen Bereichen ein erweitertes Führungszeugnis für kirchliche Mitarbeitende gefordert.
Zudem sieht das Gesetz in Landeskirche und Diakonie in Württemberg die Einrichtung einer Melde- und Ansprechstelle bei begründetem Verdacht auf sexuelle Gewalt vor. Die bereits bestehende unabhängige Kommission soll zudem sicherstellen, dass Betroffenen Unterstützung angeboten wird.
Kirchliche Dienststellen sind verpflichtet, Schutzkonzepte für ihren Bereich zu erstellen, im Falle eines begründeten Verdachts auf sexualisierte Gewalt im Rahmen strukturierter Handlungs- und Notfallpläne zu intervenieren und Betroffene zu unterstützen. Wenn das Ausmaß des Unrechts dazu Anlass bietet, müssen zudem Ursachen, Geschichte und Folgen sexualisierter Gewalt aufgearbeitet werden. Das Gesetz dient der Umsetzung einer Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) vom Oktober 2019.
Laut Ursula Kress, der Beauftragten für Chancengleichheit und Ansprechperson bei sexualisierter Gewalt, sind seit 2010 insgesamt 167 Fälle sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg gemeldet und bearbeitet worden. Tatverdächtige seien sowohl ehren- als auch hauptamtlich Mitarbeitende in allen Berufsgruppen gewesen.