Berlin (epd). Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) bleibt bei seiner Ablehnung von Landesaufnahmeprogrammen für Schutzbedürftige aus Afghanistan. Der Minister sehe dafür „weiterhin keine Notwendigkeit“, heißt es in einer in dieser Woche ausgefertigten Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine schriftliche Frage der inzwischen aus dem Bundestag ausgeschiedenen Abgeordneten Ulla Jelpke (Linke), die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Darin wird darauf verwiesen, dass auch innerhalb der EU-Innenminister Einvernehmen bestehe, „keine gesonderten Aufnahmeprogramme für Migranten aus Afghanistan“ zu schaffen. Vielmehr sollten Anstrengungen zur Unterstützung der Menschen in der Region verstärkt werden.
Jelpke hatte das Bundesinnenministerium angefragt, nachdem sich der CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet (CDU) im Gespräch mit dem Deutschlandfunk am 12. September dafür ausgesprochen hatte, dass die Bundesländer mehr Hilfe für die nach der Machtübernahme der Taliban bedrohten Afghanen leisten. Seehofer hatte eigene Aufnahmeprogramme der Länder zu dem Zeitpunkt abgelehnt. Laschet sagte dazu: „Ich glaube, wenn der Fall eintritt, wird auch das Bundesinnenministerium das ermöglichen.“
Dass die Mitte September von Jelpke gestellte Frage erst einen Tag nach der Bundestagswahl beantwortet wurde, hält sie nach eigenen Worten nicht für Zufall. „Das ist ein, gelinde gesagt, sehr unfreundlicher Umgang mit dem Unions-Kanzlerkandidaten, von der verweigerten Hilfe für dringend schutzbedürftige afghanische Menschen einmal ganz abgesehen“, erklärte sie. Zugleich forderte sie Seehofer auf, Programmen der Bundesländer nicht die Zustimmung zu verweigern.
Deutschland hat Afghaninnen und Afghanen, denen wegen ihres Engagements für die deutschen Streitkräfte und Institutionen, für Menschenrechte oder Kultur, Medien und Wissenschaft Verfolgung und Repression durch die Taliban drohen, die Aufnahme zugesagt. Rund 2.600 Schutzbedürftige wurden nach Angaben des Bundesinnenministeriums auf eine Liste aufgenommen. Berücksichtigt wurden den Angaben zufolge Eingänge bis zum 31. August. Der Stichtag liegt damit wenige Tage hinter dem Ende des Evakuierungseinsatzes der Bundeswehr in Afghanistan.