Berlin (epd). Der Bundesrat hat am Freitag in Berlin der Einführung eines Ganztagsanspruchs für Grundschulkinder zugestimmt. Vom Schuljahr 2026/27 an soll danach jedes neu eingeschulte Kind in den ersten vier Schuljahren einen Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung bekommen. Der Bund beteiligt sich anfangs mit bis zu 70 Prozent an den Investitionskosten. Zudem werden Finanzhilfen auch für den Umbau von Einrichtungen zum Erhalt bestehender Plätze gewährt. Insgesamt steuert der Bund bis zu 3,5 Milliarden Euro bei.
Die Länder hatten das Gesetz im Bundesrat zunächst gestoppt, weil ihnen die Finanzierungszusagen des Bundes nicht ausreichten. Im Vermittlungsausschuss war Anfang dieser Woche ein Kompromiss erzielt worden, den der Bundestag am Dienstag beschlossen hatte. Damit wird nun kurz vor der Bundestagswahl am 26. September noch ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD umgesetzt.