Berlin (epd). Kostenlose Corona-Tests soll es ab dem 11. Oktober nicht mehr geben. Bund und Länder haben am Dienstag in einer Videokonferenz Beschlüsse zum weiteren Umgang mit der Pandemie gefasst, die den Druck auf ungeimpfte Menschen erhöhen. Inzwischen sind zwar gut 55 Prozent der Bevölkerung vollständig geimpft. Der Zulauf zu den Impfangeboten sinkt aber seit Wochen deutlich.
Nach der Videokonferenz mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in Berlin, dass es Ausnahmen für schwerstbehinderte oder andere Menschen geben werde, die sich nicht impfen lassen könnten. Für sie soll es laut Beschluss auch weiterhin die Möglichkeit zum kostenlosen Antigen-Schnelltest geben. Das sind beispielsweise auch Schwangere sowie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Spätestens ab dem 23. August soll zudem der Zutritt zu vielen Einrichtungen und Veranstaltungen auf Genesene, Geimpfte und Getestete beschränkt werden. Das gilt dem Bund-Länder-Beschluss zufolge für Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern und Heimen, für Feste, Kultur- und Sportveranstaltungen in Innenräumen sowie die Innengastronomie. Auch Fitness-Studios, Schwimm- und Sporthallen sowie Friseure, Kosmetikerinnen sowie Hotel-Betriebe müssen sich Tests oder Impfnachweise vorlegen lassen. Antigen-Schnelltests dürfen dabei nicht älter als 24 Stunden und PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein.
Mit Blick auf den Herbst und Winter bitten Bund und Länder den Bundestag, einen Beschluss zur Verlängerung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite über den 11. September hinaus zu fassen, weil die Infektionsschutzmaßnahmen auch danach weitergeführt werden sollen. Dafür müsste das Parlament vor der Bundestagswahl am 26. September zusammenkommen.