Um welches Koster es sich dabei handle, wollte sein Rechtsbeistand, der Ulmer Anwalt Thomas Oberhäuser, nicht sagen. In jüngster Zeit seien immer wieder Strafverfahren gegen die Asyl gebenden Kirchen oder Klöster angestrengt worden. Davor wolle er die Asylgeber schützen. Vermutlich werde der junge Mann sechs Monate im Kirchenasyl bleiben.
Saho war Ende Juni vor dem Regensburger Verwaltungsgericht mit seiner Klage gegen eine Abschiebung nach Spanien gescheitert. Sein Anwalt hatte keine Rechtsmittel mehr gegen das Urteil eingelegt. Auch dies habe man dem Gericht am Montag mitgeteilt, so dass das Urteil damit rechtskräftig geworden sei.
Der Fall des blinden Syrers sei dennoch nicht hoffnungslos, sagte Oberhäuser. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) könne immer noch im Zuge des Selbsteintritts gemäß Dublin-Verordnung ein ordentliches Asylverfahren für Saho in Deutschland erwirken.
Außerdem könne auch der Freistaat Bayern dem jungen Mann ein Aufenthaltsrecht oder eine Duldung bis zum Abschluss seines Studiums geben, erklärte der Anwalt. Derzeit liefen noch verschiedene Petitionen im Landtag, die sich für ein Bleiberecht einsetzten.
Der Fall des blinden Syrers hatte landesweit für Aufsehen gesorgt. Zahlreiche Unterstützerkreise hatten sich für ein Bleiberecht des "bestens integrierten" jungen Mannes eingesetzt, wie es hieß. Unterstützung kam sowohl von evangelischen Kirchengemeinden im niederbayerischen Rottenburg, in dem der Syrer bis zuletzt lebte und ein erstes Kirchenasyl im Jahr 2019 erhielt, als auch von Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm.