Berlin (epd). Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit hat einem Zeitungsbericht zufolge im Corona-Jahr 2020 insgesamt 4.220 Ermittlungsverfahren wegen Mindestlohnverstößen gegen Unternehmen eingeleitet. Mit 1.000 Verstößen entfiel der Großteil auf die Baubranche, 715 auf die Gastronomie und Hotellerie und 272 auf die Gebäudereinigung, wie die Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag) unter Berufung auf Zahlen des Bundesfinanzministeriums berichteten.
Insgesamt wurden demnach Bußgelder von knapp 27,2 Millionen Euro verhängt, davon 8,1 Millionen Euro gegen Baufirmen und 6,16 Millionen Euro gegen das Gastgewerbe. In den meisten Fällen wurde entweder der gesetzliche oder der branchenübliche Mindestlohn nicht ausgezahlt. Verstöße gegen Mindestlöhne beträfen „Zigtausende von Beschäftigten“, sagte der Bundesvorsitzende der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau), Robert Feiger, den Funke-Zeitungen.
Der IG-Bau-Chef forderte mehr Kontrollen und höhere Bußgelder gegen den Mindestlohnbetrug in Deutschland. Zudem sollten Unternehmen verpflichtet werden, bei Verstößen auch die entgangenen Arbeitslöhne nachzuzahlen. Bislang müssten zwar die Bußgelder sowie die entgangenen Sozialabgaben und Steuern nachbezahlt werden, nicht aber der entgangene Lohn, so Feiger. Die Beschäftigten seien gezwungen, das Geld selbst einzuklagen.
Die meisten Verstöße gab es mit 981 Fällen in Nordrhein-Westfalen. „Und das sind nur die Fälle, die bei Kontrollen festgestellt worden sind. Die tatsächliche Zahl dürfte weitaus höher sein“, sagte Feiger.