Wenn ein diakonisches Krankenhaus den Wunsch nach einem assistierten Suizid ablehnt, bleibe die Frage, was mit dem leidenden Menschen dann passieren soll, sagte Fehrs in der neuen Folge von "Der Pflegehinweis", dem Podcast der Elbdiakonie. Man könne ihn ja nicht auffordern, das Krankenhaus zu verlassen. "Da möchte ich einen Menschen nicht allein lassen." Diese Frage dürfe nicht dem Einzelnen aufgebürdet werden, der gerade am Krankenbett steht. Sie selbst möchte einen assistierten Suizid nicht durchführen, stellte sie klar.
Sie hoffe, dass Hospize und die medizinische Behandlung von Todkranken (Palliativmedizin) aus der Debatte gestärkt hervorgehen, sagte die Bischöfin. Eine bessere Hospizversorgung könnte helfen, in Würde und selbstbestimmt aus dem Leben zu gehen. Hospize würden in einem Graubereich arbeiten, um einen sanften Tod zu ermöglichen, ohne dass es ein Suizid ist. Dieser Graubereich sollte ihnen erhalten bleiben.
Es sei wichtig, auch künftig geschäftsmäßige Suizid-Assistenz zu verbieten, so Fehrs. "Ich möchte keinen Roger Kusch in einer diakonischen Einrichtung sehen." Der ehemalige Hamburger Justizsenator ist Gründer des Vereins "Sterbehilfe Deutschland". Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Beihilfe zum Suizid auch unabhängig von der Lebenssituation des Betroffenen möglich sein soll, zeige aber Schwächen. So habe das Gericht die Würde gleichgesetzt mit Selbstbestimmung. Sie allein mache noch nicht die Würde des Menschen aus.
Die Frage nach dem Suizid dürfe nicht auf die ältere Generation beschränkt werden, warnte Fehrs. Die Pandemie habe gezeigt, dass auch junge Menschen suizidgefährdet sind. Die psychischen Belastungen und psychischen Krankheiten der jungen Menschen habe die Gesellschaft nicht ausreichend im Blick. Sie könnten sich in ihrer Einsamkeit in einer Blase einrichten, aus der sie allein nicht mehr herausfinden. Viele hätten während der Pandemie ihre Träume und Perspektiven verloren.