Düsseldorf (epd). Bei den Vergütungen von Auszubildenden herrschen je nach Branche und Region große Unterschiede. Die Spannbreite der in den Tarifverträgen vereinbarten Vergütungen reiche aktuell von 325 Euro pro Monat, die Auszubildende im thüringischen Friseurhandwerk im ersten Ausbildungsjahr erhalten, bis zu 1.580 Euro im westdeutschen Bauhauptgewerbe, mit denen Auszubildende im vierten Ausbildungsjahr vergütet werden, erklärte die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung am Dienstag in Düsseldorf.
Die Stiftung verweist auf eine Untersuchung ihres Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI). Darin wurden kurz vor Beginn des neuen Ausbildungsjahres 20 ausgewählte Tarifbranchen verglichen. Bereits im ersten Ausbildungsjahr liegen demnach in sechs der 20 untersuchten Tarifbranchen die Vergütungen oberhalb von 1.000 Euro pro Monat.
Der Öffentliche Dienst bietet der Untersuchung zufolge eine monatliche Ausbildungsvergütung von 1.043 Euro in Einrichtungen des Bundes und von Kommunen, 1.037 Euro erhalten Azubis in einer Landesbehörde.
Vergleichsweise gut stellt sich demnach auch die Ausbildungsvergütung in den Pflegeberufen dar. Die höchste Vergütung unter den untersuchten Tarifbranchen wird aktuell mit 1.166 Euro (Öffentlicher Dienst: Bund und Gemeinden) beziehungsweise 1.161 Euro (Öffentlicher Dienst: Länder) gezahlt, wie die Böckler-Stiftung erklärte. Diese Ausbildungsstellen verfügten mittlerweile innerhalb der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes über gesonderte Regelungen. In privaten Pflegeeinrichtungen ohne Tarifvertrag könne die Ausbildungsvergütung hingegen deutlich geringer ausfallen, hieß es.
In lediglich sieben der vom WSI untersuchten Tarifbranchen existieren bundesweit einheitliche Ausbildungsvergütungen, darunter das Bäckerhandwerk, das Bankgewerbe, die Druckindustrie, die Deutsche Bahn AG, der Öffentliche Dienst und das Versicherungsgewerbe.