Düsseldorf (epd). Als Konsequenz aus den mutmaßlichen gewalttätigen Übergriffen im ostwestfälischen Wittekindshof will die NRW-Landesregierung den Gewaltschutz in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen stärken. Das Landeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) beschlossen, wie das Ministerium am Freitag in Düsseldorf mitteilte. Das Gesetzvorhaben geht nun zunächst in eine Verbändeanhörung, bevor es nach einer zweiten Kabinettsbefassung dem Landtag vorgelegt werden soll. Die neuen Regelungen sollen 2023 in Kraft treten.
„Die unerträglichen Geschehnisse im Wittekindshof zeigen: Wir müssen den Schutz von Bewohnerinnen und Bewohnern vor Gewalt in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen ausbauen“, sagte Sozialminister Karl-Josef-Laumann (CDU).
Wegen der Vorfälle in der diakonischen Stiftung Wittekindshof in Bad Oeynhausen hat die Staatsanwaltschaft Bielefeld Ermittlungen gegen 145 Beschuldigte eingeleitet - darunter auch gegen den ehemaligen Leiter eines Geschäftsbereichs. Ihnen wird Freiheitsberaubung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Bei den freiheitsentziehenden Zwangsmaßnahmen soll es sich unter anderem um Gruppen- oder Zimmerverschluss sowie ein Fixieren von behinderten Menschen gehandelt haben, ohne dass ein richterlicher Beschluss vorgelegen haben soll.