Berlin (epd). Der Deutsche Caritasverband befürchtet nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG), wonach ausländische Betreuungskräfte in deutschen Seniorenhaushalten Anspruch auf Mindestlohn haben, negative Folgen. „Es ist eine Zunahme der Schwarzarbeit in diesem Bereich zu erwarten“, sagte Caritas-Präsident Peter Neher dem Evangelischen Pressedienst (epd). Überlegungen im Bundesarbeitsministerium, mit der neuen Pflegereform legale Beschäftigung in der häuslichen Pflege zu fördern, seien leider verworfen worden. „Sie wären aber ein guter Anfang gewesen zur Regelung dieses Graubereichs“, erklärte Neher.
Das BAG in Erfurt hatte in einem am Donnerstag vergangener Woche verkündeten Grundsatzurteil entschieden, dass der Mindestlohnanspruch auch für Pflegekräfte besteht, die 24 Stunden am Tag sieben Tage in der Woche Menschen in ihren Privatwohnungen pflegen. Konkret ging es um den Fall einer bulgarischen Pflege- und Haushaltskraft, die von einem bulgarischen Arbeitgeber nach Deutschland vermittelt worden war und nach ihren Angaben monatelang rund um die Uhr eine über 90-jährige Frau betreut hatte.
Caritas-Präsident Neher sagte, professionelle ambulante Sozialdienste könnten die entstehende Versorgungslücke nicht auffüllen. „Sie können Pflegebedürftige nicht rund um die Uhr betreuen“, erklärte der Chef des katholischen Sozialverbandes.
Er forderte vom Gesetzgeber Anreize für Pflegebedürftige und deren Angehörige, den legalen Weg zu wählen. Ein Arbeitsentwurf des Gesundheitsministeriums zur am Freitag im Bundesrat beschlossenen Pflegereform habe eine solche Förderung vorgesehen. Danach hätten Pflegebedürftige gesondert Mittel erhalten, um eine legale Beschäftigung von Osteuropäerinnen bezahlen zu können. Dieser Plan wurde nicht umgesetzt - „wohl aus Kostengründen. Die Pflegereform ist ja finanziell auf Kante genäht und diese Regelung wäre mit 360 Millionen Euro einkalkuliert gewesen“.
Neher verwies darauf, dass die Caritas mit dem Angebot „CariFair“ in diesem Bereich ein legales Beschäftigungsmodell mit fairen Arbeitsbedingungen vorsehe. Die Betreuungskräfte aus dem Ausland würden dabei bei der Integration in Deutschland und bei der Versorgung der pflegebedürftigen Menschen im Haushalt von ambulanten Pflegediensten begleitet.