Sprungrevision gegen Freispruch in Kirchenasyl-Prozess eingelegt

Sprungrevision gegen Freispruch in Kirchenasyl-Prozess eingelegt

Würzburg (epd). Die Staatsanwaltschaft Würzburg geht mit einer Sprungrevision an das Bayerische Oberste Landesgericht gegen den Freispruch für einen Benediktinermönch im Kitzinger Kirchenasyl-Prozess vor. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Freitag, man wolle das Urteil „auf Rechtsfehler hin überprüfen lassen“. Ein Sprecher des Obersten Landesgerichtes in Bamberg sagte, bislang sei die Sprungrevision nicht eingegangen.

Der Freispruch des Mönchs hatte bundesweit viel Beachtung erfahren. Die Kitzinger Amtsrichterin hatte argumentiert, dass der Mönch zwar „gegen das Gesetz verstoßen“ habe. Weil er wegen seines Gewissens nicht anders habe handeln können, müsse er aber freigesprochen werden.

Dass die Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch vorgehen will, war schon länger bekannt, nur die Wahl des Rechtsmittels stand noch aus. Der Sprecher des Bayerischen Obersten Landesgerichtes erläuterte, die Sprungrevision werde von der Generalstaatsanwaltschaft eingelegt. Das dauere in der Regel einige Wochen.

Der Sprecher der Würzburger Staatsanwaltschaft sagte, die Sprungrevision sei „im Idealfall die schnellste Lösung“, um beim Thema Kirchenasyl zu einer höchstrichterlichen Entscheidung zu kommen. Die Kitzinger Richterin wollte sich am Freitag auf epd-Anfrage nicht zum Vorgehen der Staatsanwaltschaft äußern. Das Oberste Landesgericht wird das Urteil auf die korrekte Anwendung des Rechts hin überprüfen. Eine erneute Beweisaufnahme findet dabei nicht statt.

Im dem Fall (AZ: 1 Cs 882 Js 16548/20) hatte der Angeklagte im August 2020 einen Geflüchteten aus dem Gazastreifen in der Benediktinerabtei Münsterschwarzach aufgenommen. Der Mann war über Rumänien in die EU eingereist und sollte als „Dublin-Fall“ dorthin abgeschoben werden. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mönch „Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt“ vor und forderte 2.400 Euro Strafe. Zum Prozess kam es, weil die Kitzinger Amtsrichterin den Strafbefehl abgelehnt und eine Verhandlung angesetzt hatte.