Bundesrat billigt Rehabilitierung diskriminierter schwuler Soldaten

Bundesrat billigt Rehabilitierung diskriminierter schwuler Soldaten

Berlin (epd). Der Weg zur Rehabilitierung diskriminierter schwuler Soldaten ist frei. Der Bundesrat stimmte am Freitag in Berlin einem Gesetz zu, das die Aufhebung von Urteilen und die Zahlung pauschaler Entschädigungen vorsieht. Diese sollen als Zeichen der Wiedergutmachung für erlittenes Unrecht jene Soldaten erhalten, die bis zum Stichtag 2. Juli 2000 wegen ihrer Homosexualität dienstrechtlich erhebliche Nachteile erfuhren.

Dabei soll es laut Gesetz 3.000 Euro Entschädigung für jedes aufgehobene wehrdienstgerichtliche Urteil geben und einmalig 3.000 Euro für andere erhebliche Benachteiligungen wie beispielsweise Entlassungen. Das Regelwerk gilt auch für einstige Soldaten der Nationalen Volksarmee der DDR, die diskriminiert wurden. Im Bundeshaushalt sind für die Entschädigungen sechs Millionen Euro eingeplant.

In Westdeutschland machten sich bis 1969 Schwule strafbar, weil noch ein in der NS-Zeit verschärftes Gesetz galt. Auch danach galten homosexuelle Soldaten noch als erpressbar und somit als Sicherheitsrisiko. Am 3. Juli 2000 hatte die rechtliche Diskriminierung ein Ende, weil Verfassungsbeschwerde eingelegt wurde.

Um dem Karlsruher Gericht zuvorzukommen, legte der damalige Verteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD) in einem Papier zur „Personalführung homosexueller Soldaten“ fest, dass Homosexualität keinen Grund für Einschränkungen und somit „kein gesondert zu prüfendes Eignungskriterium“ darstelle.