Bonn (epd). Der BIVA-Pflegeschutzbund beklagt unverhältnismäßige Einschränkungen von Besuchen in Pflegeeinrichtungen. „Es darf nicht sein, dass Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen trotz Impfschutz je nach Bundesland nur zwei- oder dreimal pro Woche Besuch empfangen dürfen“, kritisierte Verbandsvorsitzender Manfred Stegger am Donnerstag in Bonn. Die Interessenvertretung bekräftigte ihre Forderung nach einer Bundesverordnung mit verbindlichen Mindestvorgaben für Besuchsmöglichkeiten. Ungerechtfertigte Grundrechtseinschränkungen durch die Einrichtungen müssten sanktioniert werden.
Seit mehr als sechs Wochen gelten bundesweit Lockerungen für Geimpfte, die Erleichterungen für private Treffen vorsehen. Besuche in Pflegeheimen würden hingegen weiterhin durch die jeweilige Landesverordnung geregelt. Darin werde teilweise nicht berücksichtigt, dass manche Einrichtungen durchgeimpft seien.
Der Verband wisse von Betroffenen aus Bayern, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt, dass Besuche nur in bestimmten Zeitfenstern an festgelegten Tagen möglich sind, auch wenn Bewohner und Angehörige geimpft sind. „Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner müssen endlich mit geimpften Personen außerhalb von Einrichtungen gleichgestellt werden“, forderte Stegger.