Köln (epd). Die meisten Deutschen habe einer Umfrage zufolge ein differenziertes Bild vom Islam, zugleich fühlt sich eine Mehrheit aber auch von islamistischen Gruppen bedroht. Das zeigt eine gemeinsame Erhebung der Alice-Schwarzer-Stiftung, der Giordano-Bruno-Stiftung und des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB), die am Dienstag in Köln als Auswertung vorgelegt wurde. Für die vom Meinungsforschungsinstitut Allensbach durchgeführte repräsentative Umfrage „Einstellungen zu Islam und Islamismus“ wurden den Angaben nach rund 1.000 Menschen befragt.
Dabei erklärten 65 Prozent der Befragten, dass „Muslime dasselbe Recht auf Religionsfreiheit haben müssen“ wie Christen. Zugleich meinten aber nur fünf Prozent der Befragten, dass vom Islam keine Bedrohung für die deutsche Gesellschaft ausgehe.
Eine Mehrheit von 63 Prozent erlebe „den Islam“ zwar nicht grundsätzlich als bedrohlich, wohl aber bestimmte islamistische Gruppen, hieß es. So gaben 71 Prozent der Befragten an, dass eine „radikale Interpretation des Koran“ zur Gewalt anstachele und „in manchen Moscheen Hass und Intoleranz verbreitet wird“. Entsprechend forderten 61 Prozent, dass vom Ausland finanzierte islamische Organisationen verboten werden sollten.
Die Umfrage machte den Angaben zufolge auch ein sehr hohes Unbehagen an der islamischen Vollverschleierung deutlich: 90 Prozent befürworteten ein „Burka-Verbot“, entweder generell oder in bestimmten Bereichen. Beim Kopftuch plädierten 61 Prozent für ein Verbot für Lehrerinnen in öffentlichen Schulen und 53 Prozent für ein Verbot bei Mädchen unter 14 Jahren.
Auffallend fiel zudem die Einschätzung auf die Frage aus, welche Parteien in Deutschland sich besonders für den Kampf gegen den radikalen Islam engagieren. Hier schrieben 43 Prozent der Befragten der AfD die größte Kompetenz zu, gefolgt von der CDU/CSU mit 21 Prozent, der SPD mit neun, der FDP mit sieben, den Grünen mit fünf und der Linken mit vier Prozent. Allensbach-Chefin Renate Köcher erklärte: „Es ist eine riskante Konstellation, wenn die überwältigende Mehrheit bei einem wichtigen Anliegen keine der gemäßigten Parteien als Anwalt identifiziert.“