Der Vorsitzende des Verfassungs- und Verwaltungsgerichts der Landeskirche, Harald Jenet, bestätigte dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Mittwoch, dass es sich bei den Klägern um vier Presbyter aus Schifferstadt handelt. Das Verfahren werde wahrscheinlich erst später im Jahr stattfinden, sagte Jenet, der Präsident des Landgerichts Frankenthal ist.
Zunächst müsse sich das Gericht konstituieren, sagte Jenet. Es ist das erste Verfahren des kirchlichen Gerichts, das der Jurist seit seinem Amtsantritt vor etwa einen Jahr führt. Die Kläger hätten inzwischen ihre Klage begründet. Jetzt werde diese Begründung geprüft und eine Stellungnahme der Landeskirche eingeholt.
Andere Landeskirchen beobachten Verfahren
Normalerweise verliere ein gewählter Presbyter sein Amt, wenn er das Zeugnis nicht abgebe, sagte Andreas Rummel, Pressesprecher der Landeskirche. Bei den klagenden Schifferstadtern sei dies allerdings nicht so, da sie ihre Zeugnisse beim Gericht bis zur Entscheidung hinterlegt hätten. Kurioserweise lägen die Zeugnisse nun in dem Büro, in dem sie sowieso liegen müssten. Die für die Führungszeugnisse zuständige Mitarbeiterin verwalte auch die Geschäftsstelle des Gerichts.
Die Klage habe durchaus etwas Positives, sagte Rummel. Mit dem Urteil sei dann ein für allemal die Rechtslage klar. Auch andere Landeskirchen beobachteten das Verfahren mit Interesse. Denn es gebe zwar vielerorts Regelungen für die Gemeindeleitungen zur Prävention von sexuellem Missbrauch. "So konsequent mit verpflichtendem Führungszeugnis sind aber nur wir in der Pfalz."
"Kein Ausdruck eines Generalverdachts"
Nach Rummels Worten sind nur sehr wenige Führungszeugnisse seit der Wahl im Dezember 2020 nicht eingereicht worden. Allerdings habe ein Zeugnis einen einschlägigen Eintrag enthalten. Der betroffene Presbyter habe sein Amt nicht angetreten. Grundsätzlich sollen die von der Kirche verlangten Zeugnisse nur bestätigen, dass keine Taten mit sexuellen Bezügen begangen wurden.
Die Pflicht zum Führungszeugnis ist nach den Worten von Oberkirchenrätin Bettina Wilhelm kein Ausdruck eines Generalverdachts gegen die Ehrenamtlichen, sondern diene dem Schutz der der Kirche anvertrauten Menschen. Schließlich sei das Presbyteramt ein Leitungsamt. Deshalb würden Presbyterinnen und Presbyter in diesem Punkt genauso behandelt wie alle Hauptamtlichen der Kirche, die bei ihrer Einstellung ein Führungszeugnis vorlegen müssten.
Ob die Klage die Arbeit des Presbyteriums in Schifferstadt beeinträchtigt, wollte Pfarrer Michael Erlenwein nicht sagen. Schriftlich teilte er lediglich mit: "Alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit den erweiterten Führungszeugnissen betreffen die Landeskirche und nicht die Kirchengemeinde vor Ort."