Bei der Frühjahrstagung des evangelischen Kirchenparlaments in Wolfenbüttel stimmten 39 Synodale dafür, eine entsprechende Rechtsgrundlage zu schaffen. Es gab eine Enthaltung.
Bisher ist in der Landeskirche Braunschweig nur die Segnung von gleichgeschlechtlichen oder diversen Paaren als ein „Akt der Seelsorge“ möglich. Dieser darf den bisherigen Regeln zufolge „nicht mit einer Trauung verwechselbar“ sein. Um eine Trauung für alle Menschen möglich machen, muss das Traugesetz geändert werden. In der Präambel ist zurzeit von der Ehe zwischen „Mann und Frau“ die Rede. Diese Formulierung soll dem Vorschlag nach durch die Ehe zwischen „zwei Menschen“ ersetzt werden. Die theologische Kammer der Landeskirche soll bis zum November ein Gutachten zu dem Thema erstellen.
Bei der Mehrzahl der evangelischen Kirchen in Deutschland sind gleichgeschlechtliche und diverse Paare heterosexuellen Paaren inzwischen komplett gleichgestellt. 14 der 20 Landeskirchen in Deutschland bieten allen Menschen über die Segnung hinaus einen Traugottesdienst als Amtshandlung an.
Die Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig zählt mit rund 320.000 Mitgliedern in 304 Gemeinden zu den kleineren evangelischen Landeskirchen. Ihr Gebiet erstreckt sich von Wolfsburg bis an den Südrand des Harzes.