Berlin (epd). Die Bundesregierung hat Fehler im Umgang mit homosexuellen Flüchtlingen eingeräumt. Das Innenministerium und das Auswärtige Amt erklären in einem Brief an den Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD), dass ihnen bei zwei Fällen aus Pakistan und Nigeria „bedauerlicherweise Fehler“ unterlaufen seien. Der Brief liegt dem Evangelischen Pressedienst (epd) vor. Der epd hatte am Freitag exklusiv berichtet, dass Vertrauensanwälte des Auswärtigen Amtes bei Nachforschungen in den Herkunftsländern Geflüchteter deren sexuelle Neigungen geoutet haben.
Wie der Homosexuellenverband am Mittwoch in Berlin mitteilte, erreichte ihn das mit 12. Mai datierte Schreiben am 25. Mai. Das Bundesinnenministerium kündigt in darin an, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) werde in Zukunft die „Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und die übermittelten Inhalte einer Anfrage an das Auswärtige Amt vorab noch stärker überprüfen“. Außerdem habe das Außenministerium die Botschaften dafür sensibilisiert, bei der Amtshilfe in Asylangelegenheiten „besonderes Augenmerk auf datenschutzrechtliche Bestimmungen zu legen“.
Patrick Dörr, Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes, begrüßte, dass die beiden Ministerien „die Fehler klar eingestanden und eine Reihe konkreter Maßnahmen zur Verhinderung weiterer solcher Vorkommnisse versprochen haben“. Der Verband erwarte, dass in Zukunft keine Outings mehr erfolgen.
Beim Bamf sieht Dörr „eine fast schon paranoide Angst davor, dass Asylsuchende nur vortäuschen, lesbisch oder schwul zu sein“. Die Outing-Fälle hätten gezeigt, dass Nachforschungen in den Herkunftsländern Geflüchteter, in denen zumeist homosexuelle Handlungen unter Strafe stehen und sexuelle und geschlechtliche Vielfalt streng tabuisiert ist, in keinem Falle ein probates Mittel seien, um die sexuelle Orientierung zu überprüfen.
Nach Angaben des Verbandes werden in 70 Staaten dieser Welt gleichgeschlechtliche Handlungen kriminalisiert, in elf Ländern sei sogar die Todesstrafe möglich.