Gericht bestätigt Verbot von Demos gegen Corona-Maßnahmen

Gericht bestätigt Verbot von Demos gegen Corona-Maßnahmen

Berlin (epd). Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Verbot von vier gegen Corona-Schutzmaßnahmen gerichteten Demonstrationen am Wochenende bestätigt. Die beiden Eilanträge gegen das Verbot von jeweils zwei Demonstrationen seien abgelehnt worden, teilte das Gericht am Freitag mit. Zur Begründung wurde auf vergangene Demonstrationen verwiesen, bei denen die Teilnehmer unter anderem die erforderlichen Mindestabstände nicht eingehalten hatten. (VG 1 L 271/21 und VG 1 L 272/21)

Die für das Wochenende angemeldeten Versammlungen stellten deshalb eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit dar. Die Anmelder würden nicht zuverlässig die Gewähr bieten, „auf die Einhaltung der infektionsschutzrechtlichen Anforderungen effektiv hinzuwirken“. Ihnen steht jetzt noch der Gang zum Oberverwaltungsgericht offen.

Unter anderem waren Demonstrationen mit jeweils 16.000 Teilnehmern für Samstag und Sonntag angemeldet worden. Sie standen unter dem Motto „Für Frieden, Freiheit und Grundrechte“ und sollten zur Straße des 17. Juni im Tiergarten führen. Zwei weitere Demonstrationen mit 600 und 1.000 angemeldeten Teilnehmern aus dem „Querdenken“-Spektrum sollten am Alexanderplatz und am Potsdamer Platz stattfinden.

Neben Protesten gegen die Infektionsschutzauflagen ist bislang auch eine Pro-Palästina-Demonstration für Samstag verboten worden. Darüber hinaus können am Wochenende bislang weitere Demonstrationen stattfinden, so „Gegen Mietenwahnsinn“ mit 10.000 angemeldeten Teilnehmern auf dem Potsdamer Platz.