Berlin (epd). Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, hat am Montag für Reformen in der Pflege eine Reihe von Vorschlägen gemacht. Ziel müsse es sein, dass die Versorgung Pflegebedürftiger „zeitgemäß, sicher und bezahlbar bleibt“, sagte Westerfellhaus: „Dazu braucht es mutige Konzepte.“ Bei der Vorstellung seiner „Forderungen für eine selbstbestimmte Pflege“ sprach sich der Experte unter anderem dafür aus, die „24-Stunden-Pflege“ meist durch osteuropäische Frauen gesetzlich zu regeln. Auch sollte die Familienpflegezeit durch eine Geldleistung ergänzt werden, sagte er.
Der Beauftragte betonte, zu einer selbstbestimmten Pflege gehöre vor allem, die Würde der Betroffenen zu schützen. Es müsse jene Pflege sichergestellt und auch finanziert werden, die der Einzelne sich wünsche. „Selbstbestimmung und Würde werden mit einer Pflegebedürftigkeit nicht abgegeben.“ Zugleich müsse der Gesetzgeber dafür sorgen, dass die Betroffenen mit den Kosten einer Heimunterbringung nicht überfordert würden. Hier sei die Pflegeversicherung in der Pflicht.
Deren Leistungskatalog sei zu kleinteilig und oft unflexibel. Pflegebedürftige sollten deshalb in Zukunft bei häuslicher Pflege Anspruch auf zwei Budgets haben - ein Pflege- und ein Entlastungsbudget, erklärte Westerfellhaus. Damit könnten nötige Leistungen flexibel und unbürokratisch je nach Lebenssituation passend abgerufen werden.
Der Beauftragte ging auch auch die umstrittene 24-Stunden-Pflege ein, die es vielen Betroffenen ermöglicht, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu bleiben. Mit Blick auf die Frauen aus Osteuropa, die diese Jobs übernehmen, betonte er aber: „Was viele nicht wahr haben wollen: Es bestehen erhebliche rechtliche Risiken bis hin zur Strafbarkeit. Daher muss die 24-Stunden-Betreuung rechtssicher ausgestaltet werden.“
Westerfellhaus forderte zudem eine angemessene Bezahlung der Fachkräfte und bessere Arbeitsbedingungen durch faire Tarifverträge, eine effektivere Interessenvertretung durch Pflegekammern und eine verbindliche, einheitliche Personalbemessung in den Kliniken.
Schließlich warb er für die Einführung eines sozialen Pflichtdienstes für junge Menschen. Ein solches Engagement könne „große gesellschaftliche Effekte haben“, auch in der Pflege. Zwar habe sich das bestehende Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) sehr gut bewährt, sagte Westerfellhaus. Doch sei es gut und richtig, eine öffentliche Debatte darüber zu führen, ob aus dem FSJ ein Pflichtdienst werden könne: „Diese Diskussion sollten wir uns leisten.“ Ein solcher verpflichtender Dienst wäre ein guter Weg dazu, die sozialen Tätigkeitsfelder stärker dahin zu rücken, wo sie hingehörten: nämlich in die Mitte der Gesellschaft.