Oldenburg (epd). Der Oldenburger Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler hat das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Klimaschutz kritisiert. Es sei nicht die Aufgabe des Gerichts Politik zu machen, sagte der Professor für Öffentliches Recht der Oldenburger Nordwest-Zeitung (Freitag). „Diese Grenze zwischen Rechtsprechung und Politik haben die Karlsruher Richterinnen und Richter nach meiner Auffassung in diesem Urteil deutlich überschritten.“
Das Bundesverfassungsgericht hatte Teile des deutschen Klimapakets als verfassungswidrig beurteilt, weil es die Hauptlast zur Begrenzung der Erderwärmung der jüngeren Generation aufbürde. Die Richter bemängelten, dass das Klimaschutzgesetz konkrete Regeln zur Verringerung der Treibhausgasemissionen nur bis zum Jahr 2030 und nicht auch für Zeiträume danach getroffen hat. Das Bundeskabinett hatte daraufhin am Mittwoch das Klimaschutzgesetz verschärft.
Boehme-Neßler zufolge fordert das Gericht vorausschauend anspruchsvollere Klimaziele, damit nicht ab 2030 Klimaschutzmaßnahmen ergriffen werden müssen, die die Freiheiten unverhältnismäßig einschränken. „Das Gericht macht also konkrete Vorgaben für die Gegenwart, damit nicht - vielleicht - in der Zukunft Freiheiten eingeschränkt werden müssten.“ Für den Klimaschutz sei das kurzfristig sicher positiv. Langfristig sei das extrem problematisch. „Denn mit dieser Begründung kann das Gericht auch in anderen Bereichen starken politischen Einfluss nehmen. Und das ist nicht seine Aufgabe.“
Das Gericht spiele die jetzige Freiheit gegen die künftige Freiheit aus, erläuterte der Professor. „Letztlich ist das anmaßend. Das Gericht beansprucht, die Klima- und Freiheitspolitik ab 2030 zutreffend einschätzen zu können und daraus die einzig richtigen Schlüsse für die aktuelle Klimapolitik zu ziehen.“
Boehme-Neßler nannte das Urteil einen „Skandal“. Das Gericht überschreitet seine Grenzen und mische sich in die Klimaschutz-Politik der Zukunft ein. „Das verstößt gegen das Prinzip der Gewaltenteilung und damit gegen die Idee des Rechtsstaats.“ Im Rechtsstaat gebe es unterschiedliche Staatsgewalten, die ihre jeweils eigenen Zuständigkeiten haben. „Die Parlamente machen Politik und Gesetze. Das Verfassungsgericht prüft nach, ob diese Gesetze verfassungskonform sind. Das ist die Rollenverteilung, die das Grundgesetz vorgibt.“