Berlin (epd). Der Bundestag hat am Donnerstag Änderungen am Netzwerkdurchsetzungsgesetz beschlossen, die für mehr Nutzerfreundlichkeit und transparentere Informationen über Hass im Netz sorgen sollen. Mit den Stimmen der Koalition wurde ein Entwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) verabschiedet, der soziale Netzwerke dazu verpflichtet, Meldewege für Hass im Netz einfach zu gestalten. Sie seien zum Teil noch zu kompliziert oder versteckt, heißt es darin. „Wer im Netz bedroht oder beleidigt wird, muss das einfach und unkompliziert melden können“, sagte Lambrecht.
Zudem wird Lambrecht zufolge die Durchsetzung von Auskunftsansprüchen vereinfacht. „Wer sich vor Gericht gegen Bedrohungen oder Beleidigungen zur Wehr setzen will, kann künftig die hierfür erforderlichen Daten, wie etwa den Namen des Hetzers, deutlich leichter herausverlangen als bisher“, erklärte sie.
Zudem sollen die Transparenzberichte, zu deren Vorlage die Internetunternehmen seit Geltung des sogenannten Netz-DG verpflichtet sind, künftig einheitlicher gestaltet werden, um Veränderungen deutlich zu machen und leichteres Erfassen zu ermöglichen. Neu ist außerdem eine Berichtspflicht für Anbieter der sozialen Netzwerke darüber, inwiefern sie Forschern Zugang für wissenschaftliche Untersuchungen für Hass und Verrohung im Netz gewähren. Die Förderung solcher Vorhaben sei ein Anliegen, um mehr über Betroffene von Einschüchterungen und Drohungen zu erfahren, heißt es in der Gesetzesbegründung. Aus Rückmeldungen sei bekannt, dass insbesondere Frauen und Minderheiten von Hasspostings betroffen seien.