Berlin (epd). Die deutsche Ärzteschaft streicht das Verbot der Suizidassistenz aus ihrer Musterberufsordnung. Beim digitalen Deutschen Ärztetag votierten am Mittwoch 200 der Delegierten für die Aufhebung des Verbots, acht dagegen, weitere acht enthielten sich. Führende Ärztevertreter betonten gleichzeitig, dass die Hilfe bei der Selbsttötung grundsätzlich nicht ärztliche Aufgabe sei und das Verbot der Tötung auf Verlangen bestehen bleiben müsse. Der Abstimmung war eine dreistündige Debatte vorausgegangen, in der das Ringen der Ärzteschaft mit dem Umgang dieser Form der Sterbehilfe deutlich wurde.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das im vergangenen Jahr das Verbot der organisierten - sogenannten geschäftsmäßigen - Suizidassistenz gekippt hatte, hatte erneut eine Diskussion über das ärztliche Standesrecht ausgelöst. Schon bei der Debatte im Jahr 2015 über das letztlich in Karlsruhe gekippte Verbot hatten sich einige Vertreter der Ärzteschaft für eine Liberalisierung der Berufsordnung ausgesprochen, eine Mehrheit war aber dagegen.
Bei der Suizidassistenz werden einem Sterbewilligen tödlich wirkende Mittel überlassen. Diese Form der Sterbehilfe ist zu unterscheiden von der weiterhin verbotenen Tötung auf Verlangen, bei der ein Mittel verabreicht wird. Im Bundestag wird derzeit über eine mögliche gesetzliche Neuregelung der Suizidassistenz beraten. Es ist allerdings fraglich, ob sie noch in dieser Wahlperiode kommt.