Berlin (epd). Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, hat zum Auftakt des diesjährigen Deutschen Ärztetags einen behutsamen Umgang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe angemahnt. Für den Ärztetag stelle sich die Frage, ob und wie berufsrechtliche Regelungen geändert werden, sagte Reinhardt am Dienstag in seiner Rede zur Eröffnung der zweitägigen digitalen Beratungen. Die Musterberufsordnung schließt Suizidassistenz durch Ärzte bislang aus. Für ihn persönlich sei sie auch keine ärztliche Aufgabe, betonte Reinhardt.
Beim Ärztetag steht neben den Herausforderungen durch die Corona-Pandemie auch eine Debatte über Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Suizidassistenz auf der Tagesordnung. Die Richter hatten im vergangenen Jahr entschieden, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben das Recht einschließt, sich das Leben zu nehmen und dabei die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen.
Die deutschen Ärzte stehen vor der Frage, ob die Hilfe beim Suizid etwa durch das Überlassen tödlich wirkender Medikamente auch ihre Aufgabe sein kann. Diskutiert wird in dem Zusammenhang eine Änderung der Musterberufsordnung, die das bislang ausschließt. Die Debatte darüber steht beim Ärztetag für Mittwochnachmittag auf der Tagesordnung. Suizidassistenz ist abzugrenzen von der Tötung auf Verlangen, bei der ein Medikament durch einen Dritten nicht nur überlassen, sondern verabreicht wird. Sie steht in Deutschland weiter unter Strafe.