Laut Impfverordnung haben solche Personen Vorrang, "die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen tätig sind" ( siehe § 4, Abatz 1, Nummer 8). Das Bundesgesundheitsministerium erläutert, dass es dabei nicht auf den ausgeübten Beruf oder die Form des Beschäftigungsverhältnisses ankomme. So greift die Impfpriorisierung auch für Ehrenamtliche, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Betreuer:innen zählen somit in vielen Fällen zu der Priorisierungsgruppe 3, die in manchen Bundesländern - etwa Brandenburg oder Sachsen-Anhalt - bereits an der Reihe ist.
Da die Vergabe des Impfstoffs Ländersache ist, sollten sich Betroffene nach dem Status ihres Bundeslandes erkundigen, empfiehlt das Gesundheitsministerium. Eine Übersicht gibt es hier. Entscheidend für die Zulassung zur Impfung sei eine aktuelle Beschäftigung, so die Bundesbehörde. Demnach ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers erforderlich.
Leonie Mihm, Vorstandsmitglied der Evangelischen Jugend in Hessen und Nassau (EJHN), freut sich über diese Entwicklung. "Die aktive Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der evangelischen Kirche wird vor allem von ehrenamtlichen Mitarbeitenden getragen. Diese Arbeit ist für die Lebenswelten von jungen Menschen essenziell", sagt Mihm.
Die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland (AEJ) vertritt als Dachorganisation nach eigenen Angaben die Interessen von etwa 1,35 Millionen jungen Menschen, die rund 40 Verbänden angehören.