München (epd). Der Freistaat Bayern verlangt laut einer Gerichtsentscheidung zu hohe Mietpreise für Zimmer in Flüchtlingsheimen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit einem am Donnerstag bekanntgegebenen Beschluss die Gebührenpraxis des Landes bei Flüchtlingsunterkünften außer Kraft gesetzt. Danach darf Bayern keine neuen Gebührenbescheide mehr erlassen. Alle bislang nicht rechtskräftigen Bescheide müssen aufgehoben und bereits rechtskräftige Bescheide dürfen nicht mehr vollstreckt werden. Im Beschluss des Gerichts heißt es, dass die geforderten Gebühren für Zimmer in Flüchtlingsheimen den Straftatbestand des Mietwuchers oder gar des Betruges erfüllen könnten. (AZ: 12 N 20.2529)
Die Verwaltungsrichter urteilten, dass die landesweit verlangte Gebühr von 355,14 Euro pro Monat für die Unterbringung in einem Einzelzimmer "jeder tragfähigen Grundlage" entbehre. Die entsprechende Gebührenregelung ist nach der Gerichtsentscheidung unwirksam.
Der Bayerische Flüchtlingsrat zeigte sich erfreut über den Gerichtsbeschluss und wies darauf hin, dass die obersten bayerischen Verfassungsrichter schon die Vorgängerregelung im August 2016 kassiert hatte.