Berlin (epd). Vor der ersten Lesung des geplanten Lieferkettengesetzes im Bundestag haben Gewerkschaften, Hilfsorganisationen und Umweltgruppen Nachbesserungen gefordert. Der Gesetzentwurf sei zu schwach, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörungen durch deutsche Firmen und ihre Zulieferer im Ausland zu verhindern, erklärte die "Initiative Lieferkettengesetz", der 128 Organisationen angehören, am Donnerstag bei einer Protestaktion in Berlin. Auch 50 Unternehmen forderten in einer Erklärung strengere Vorgaben, darunter Symrise, Tchibo, Studiosus und Weleda.
Die "Initiative Lieferkettengesetz" verlangt stärkere Sorgfaltspflichten für Unternehmen, die Aufnahme von Umweltstandards und mehr Rechte für Geschädigte. Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), Reiner Hoffmann, betonte, am Beginn globaler Lieferketten herrschten oft katastrophale Arbeitsbedingungen. "Der Gesetzentwurf greift an dieser Stelle viel zu kurz - und widerspricht damit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte."
Greenpeace bezeichnete den Entwurf als zahnlos. "Es droht die Gefahr, dass deutsche Unternehmen weiterhin ohne Furcht vor Konsequenzen weltweit die Artenvielfalt zerstören und das Klima schädigen können", sagte der geschäftsführende Vorstand Martin Kaiser. Die Präsidentin von "Brot für die Welt", Dagmar Pruin, forderte, den Geltungsbereich des Gesetzes auszudehnen: "Verantwortung für Menschenrechte und Umwelt ist keine Frage der Unternehmensgröße."
Das sogenannte Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten soll ab 1. Januar 2023 wirksam werden. Zunächst soll es für die etwa 600 Firmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten gelten, ab 2024 für insgesamt knapp 3.000 Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Bei Verstößen können Zwangs- und Bußgelder verhängt werden.
Die Sorgfaltspflicht der Firmen umfasst ein Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, die Einhaltung von Arbeits- und Umweltstandards sowie faire Löhne. Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften mit Sitz in Deutschland sollen bei Menschenrechtsverletzungen im Ausland vor deutschen Gerichten klagen können, wenn die Opfer zustimmen.