Berlin (epd). Der 124. Deutsche Ärztetag Anfang Mai will sich mit dem Thema Suizidassistenz beschäftigen. Bundesärztekammer-Präsident Klaus Reinhardt sagte am Dienstag in Berlin, es sei eine ausführliche, ergebnisoffene Debatte geplant. Der Ärztetag werde sich auch mit einem Vorschlag zur Änderung der Musterberufsordnung befassen, das bisherige Verbot ärztlicher Suizidassistenz zu streichen.
Zugleich sei geplant in der Musterberufsordnung darauf hinzuweisen, dass die Suizidassistenz keine ärztliche Aufgabe sei, sagte Reinhardt. Dies sei auch seine persönliche Auffassung. Der Ärztepräsident erklärte, es werde derzeit zudem an einer Handreichung für Mediziner gearbeitet, die mit Sterbewünschen von Patienten konfrontiert sind.
Der Ärztetag findet am 4. und 5. Mai digital statt. Hauptthema sind Erfahrungen mit und Konsequenzen aus der Corona-Pandemie. Da das Treffen im vorigen Jahr ausfiel, ist der digitale Ärztetag der erste seit Ausbruch der Pandemie.
Das Thema Suizidassistenz steht seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wieder zur Debatte. Die Karlsruher Richter hatten vor gut einem Jahr das 2015 verabschiedete Verbot der organisierten - sogenannten geschäftsmäßigen - Hilfe bei der Selbsttötung gekippt. Die Richter urteilten, dass das Recht auf Selbstbestimmung auch das Recht umfasst, sich das Leben zu nehmen und dabei die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen.
Suizidassistenz leistet, wer einem Sterbewilligen ein todbringendes Medikament überlässt, aber nicht verabreicht. Das vom Verfassungsgericht gekippte Gesetz sollte der organisierten Suizidassistenz, also den in Deutschland tätigen Sterbehilfevereinen, die rechtliche Grundlage entziehen.
Für diesen Mittwoch ist im Bundestag eine sogenannte Orientierungsdebatte zum Thema Sterbehilfe vorgesehen. Mehrere Abgeordnetengruppen haben Überlegungen für neue gesetzliche Regelungen zur Suizidassistenz vorgelegt.