Frankfurt a.M., Nairobi (epd). Die kenianische Regierung darf nach einer Gerichtsentscheidung zwei der größten Flüchtlingslager der Welt vorerst nicht schließen. Das Oberste Gericht verhängte laut dem Fernsehsender "Citizen TV" vom Donnerstagabend eine einstweilige Verfügung für 30 Tage, bis über eine Klage gegen die Pläne entschieden ist. Die Regierung hatte dem UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR, das die beiden zusammenhängenden Lager Dadaab und Kakuma unterhält, eine Frist bis 7. April gesetzt, um konkrete Pläne für die Schließung vorzulegen. Die meisten der rund 430.000 Flüchtlinge in den Camps stammen aus dem Bürgerkriegsland Somalia.
Ein kenianischer Oppositionspolitiker hatte gegen die Schließungspläne geklagt und argumentiert, sie würden gegen die Verfassung und internationales Recht verstoßen. Am 13. April will das Gericht in der Hauptstadt Nairobi weiter verhandeln. Das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR teilte am Freitag mit, man habe der kenianischen Regierung einen Gegenvorschlag unterbreitet. Demnach soll die freiwillige Rückkehr der Flüchtlinge beschleunigt und die Zusammenarbeit mit der Ostafrikanischen Staatengemeinschaft verstärkt werden, um dauerhafte Lösungen zu finden.
Medienberichten zufolge will die kenianische Regierung die Pläne jedoch ablehnen, weil darin keine Angaben zum zeitlichen Rahmen gemacht würden. Wie die Zeitung "The Standard" am Freitag berichtete, will Innenminister Fred Matiang'i an der Schließung festhalten. Die Regierung hat schon mehrfach versucht, die Flüchtlingslager zu schließen und Ausländer abzuschieben. Hintergrund ist die Angst vor Mitgliedern terroristischer Gruppen unter den Flüchtlingen. In Somalia gibt es immer wieder Anschläge islamistischer Milizen, auch in Kenia wurden schon Gewalttaten verübt.