Die Zahl der positiven Coronafälle nach einem Ausbruch in einer freikirchlichen Gemeinde im lippischen Lage hat sich von 90 auf 120 erhöht. Die Testung aller 1.100 Mitglieder der Evangeliums-Christen Baptistengemeinde werde noch bis Ende der Woche andauern, teilte der Kreis Lippe am Montagnachmittag mit. Die Stadt Lage hatte zuvor die Präsenzgottesdienste der Gemeinde bis einschließlich 1. April (Gründonnerstag) untersagt. Unterdessen hat der Kreis dem NRW-Gesundheitsministerium erweiterte Schutzmaßnahmen vorgeschlagen, die unter anderem strengere Auflagen für alle Religionsgemeinschaften vorsehen.
Vorläufig bleibe es unklar, ob die Ansteckungen innerhalb der Freikirche bei Präsenzgottesdiensten oder im privaten Umfeld der Familien erfolgt seien, hatte ein Sprecher des Kreises am Montag dem Evangelischen Pressedienst (epd) gesagt. Über 300 Personen aus der Kirchengemeinde seien bis Sonntag bereits getestet worden, doch lägen noch nicht alle Testergebnisse vor.
Gemeindemitglieder müssen in häusliche Quarantäne
Alle Gemeindemitglieder, auch mit einem negativen Testergebnis, müssten in häuslicher Quarantäne bleiben - mindestens bis alle Tests erfolgt und alle Kontakte der positiv Getesteten abgeklärt seien. Erst danach könne das Gesundheitsamt des Kreises entscheiden, ob die Quarantäne aufgehoben werden kann, hieß es weiter.
Die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis Lippe hat sich den Angaben zufolge auf 160 erhöht (Stand: 21. März). Die Stadt Lage vermeldet aktuell eine Inzidenz von 355 für das Stadtgebiet.
Mit einem weiteren, deutlichen Anstieg der Infektionszahlen in Lage und den Wohnortgemeinden der Mitglieder der Evangeliums-Christen Baptistengemeinde sei zu rechnen, hieß es. Der Kreis schlug nach eigenen Angaben zusätzliche Corona-Schutzmaßnahmen sowohl für das gesamte Kreisgebiet Lippe als auch für einzelne Gemeinden und Städte vor.
Neben einer weiteren Beschränkung von Kontakten im privaten und öffentlichen Raum und einer Erweiterung der Maskenpflicht sei unter anderem vorgesehen, die Auflagen für Präsenztreffen von Religionsgemeinschaften über die Coronaschutzverordnung des Landes NRW hinaus zu verschärfen, wie der Kreis am Nachmittag mitteilte. Dazu zählt demnach eine Regelung zur Quadratmeterzahl, so dass deutlich weniger Personen an Gottesdiensten teilnehmen könnten. Wenn die Maßnahmen mit dem Gesundheitsministerium abgestimmt seien, würden sie angeordnet und im Kreisblatt veröffentlicht, erklärte der Kreis.