Nach Auffassung von Kristina Kühnbaum-Schmidt, Landesbischöfin der evangelischen Nordkirche, sollte die Möglichkeit einer assistierten Sterbehilfe in kirchlichen Einrichtungen "in besonderen Grenzfällen" nicht prinzipiell ausgeschlossen werden. Zugleich müsse die Kirche aber dem regelhaften Angebot der Suizidbeihilfe in ihren Pflegeheimen und Krankenhäusern entgegentreten, sagte Kühnbaum-Schmidt zum Abschluss einer Veranstaltungsreihe der Nordkirche am Donnerstag in Schwerin. Kirchliche Einrichtungen dürften sich nicht zu einem Teil geschäftsmäßiger Suizidhilfe machen.
Gott trete für das Leben ein und eröffne auch am Ende des Lebens - "und darüber hinaus" - immer noch Perspektiven, sagte Kühnbaum-Schmidt. Aufgabe der Kirche sei es daher, Menschen so zu stärken, dass sie ihr Leben bejahen können. Konkret seien dies praktische Unterstützung im Alltag, seelsorgerische und psychologische Beratung sowie palliativmedizinische Begleitung.
In der evangelischen Kirche ist nach einem Beitrag mehrerer Theologen, darunter Diakonie-Präsident Ulrich Lilie, die Diskussion um den Umgang mit Suizidassistenz neu entbrannt. Hintergrund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr, das das Verbot organisierter Hilfe bei der Selbsttötung kippte. Die Karlsruher Richter urteilten, das Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasse auch das Recht, sich das Leben zu nehmen und dabei die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen.
Ob es nach diesem Urteil eine neue gesetzliche Regelung geben wird, ist noch offen. Aus dem Bundestag liegen bislang zwei im Kern ähnliche Entwürfe vor, die Ärzten die Verschreibung tödlich wirkender Mittel zum Zweck der Selbsttötung erlauben wollen, dazu aber eine Beratung vorsehen.