Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll über die von der Seenotrettungsorganisation Sea-Watch in Palermo eingelegten Rechtsmittel gegen die Festsetzungen ihrer Rettungsschiffe befinden. Das Verwaltungsgericht Palermo hatte im Dezember angeordnet, die Sache an den Europäischen Gerichtshof zu verweisen. Damit bat das italienische Gericht den EuGH um Klärung.
Die von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) mitfinanzierte "Sea-Watch 4" war im September von den italienischen Behörden festgesetzt worden, nachdem sie bei ihrem ersten Einsatz mehr als 350 Menschen aus Seenot gerettet hatte. Zur Begründung gaben die italienischen Behörden angebliche Sicherheitsmängel an. Sie kritisierten, das Schiff habe zu viele Rettungswesten an Bord und sei im Flaggenstaat nicht als Rettungsschiff angemeldet.
Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, äußerte sich erleichtert über die Freigabe des Bündnisschiffes "Sea-Watch 4 - powered by United4Rescue". Er sei dankbar über die Entscheidung des italienischen Gerichts. "Die Sea-Watch 4 darf jetzt wieder auslaufen. Und das ist auch dringend nötig", so Bedford-Strohm. Allein in den ersten Wochen dieses Jahres seien bereits 185 Menschen im zentralen Mittelmeer ertrunken, fügte Bedford-Strohm hinzu, der auch bayerischer Landesbischof ist: "Europa darf dabei nicht einfach zuschauen. Jeder Mensch ist geschaffen zum Bilde Gottes. Jedes einzelne Menschenleben ist kostbar." Deswegen sei es so wichtig, dass wenigstens die zivilen Seenotretter vor Ort sind und Leben retten können.
Bedford-Strohm forderte erneut einen europäischen Verteilmechanismus. Dieser solle ermöglichen, dass die geretteten Menschen in aufnahmebereite Länder gelangen und dort ein Asylverfahren durchlaufen könnten.