Berlin (epd). Ungelernte oder gering qualifizierte Pflegekräfte mit Mindestlohn schaffen es einem Bericht zufolge nicht, sich in ihrem Berufsleben eine Rente in Höhe der Grundsicherung von aktuell 832 Euro zu erarbeiten. Auf Basis des vom 1. April an gültigen Mindestlohnes von 11,80 Euro pro Stunde müsse eine Pflegehilfskraft ununterbrochen 53 Jahre arbeiten, um eine Rente auf Grundsicherungsniveau zu erreichen, berichtete das "RedaktionsNetzwerk Deutschland" (Mittwoch) unter Berufung auf die Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Linken-Fraktion.
Bei einer Pflegehilfskraft mit mindestens einjähriger Ausbildung (Mindest-Stundenlohn 12,50 Euro) seien bei einer 35-Stunden-Woche 50 Arbeitsjahre notwendig, hieß es weiter. Examinierte Pflegefachkräfte, für die ab Juli bundesweit ein Stundenlohn von mindestens 15 Euro gilt, müssen den Berechnungen zufolge 42 Jahre tätig sein, um eine Rente auf Höhe der Grundsicherung zu erreichen.
Die Ausweitung des von der Gewerkschaft verd.di mit dem neuen Pflege-Arbeitgeberverband BVAP ausgehandelten Tarifvertrags auf die gesamte Branche würde die notwendigen Arbeitsjahre bis zum Erreichen einer Rente auf dem Niveau der Grundsicherung den Angaben nach bei allen Beschäftigten reduzieren. Pflegehilfskräfte bräuchten mit dem dort vereinbarten Stundenlohn von zunächst 12,40 Euro noch 51 Jahre, Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung (Stundenlohn 13,10 Euro) 48 Jahre und Pflegefachkräfte (Stundenlohn 16,10 Euro) 39 Jahre.
Der Linken-Pflegeexpertin Pia Zimmermann kritisierte die Ablehnung eines flächendeckenden Tarifvertrags durch die private Heimbetreiber. "Mit der aus Sozialabgaben finanzierten Pflege älterer Menschen Gewinne machen, aber ihren Beschäftigten mit aller Kraft einen flächendeckenden Tarifvertrag verweigern wollen. Diese Haltung der privaten Pflegeunternehmen ist die Höhe und zeigt einmal mehr: Pflege muss in die öffentliche Hand", sagte sie den Zeitungen. Ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag müsse kommen und mit der Einführung der Pflegevollversicherung verknüpft werden.
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