Münster (epd). Das Bistum Münster hat nach eigenen Angaben nach einem bereits eingestellten Verfahren durch die Staatsanwaltschaft auch keine kirchenrechtlichen Verstöße im Fall eines Priesters festgestellt. Die gegen den Pfarrer erhoben Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs hätten sich nach eingehender Untersuchung weder unter straf- noch kirchenrechtlichen Aspekten bestätigt, erklärte das Bistum Münster am Dienstag. In einem Brief an Bischof Felix Genn habe der Pfarrer eingeräumt, dass sein Verhalten von anderen als grenzverletzend empfunden worden sei. Er habe die Betroffenen um Entschuldigung gebeten.
Bereits Ende September 2020 hatte die Staatsanwaltschaft Münster das Verfahren gegen den Theologen eingestellt, weil die Ermittlungen keine Anhaltspunkte für das Begehen einer Straftat ergeben hätte, erklärte das Bistum Münster. Ein Priester aus dem Bistum hatte Anzeige gegen einen früheren Vorgesetzten wegen sexueller Übergriffe erstattet. Zugleich hatte er dem Bistum vorgeworfen, auf frühere Hinweise nicht angemessen reagiert zu haben. Der frühere leitende Pfarrer im Kreis Steinfurt ist laut Bistum derzeit auf eigenen Wunsch beurlaubt.
Es sei bedauerlich, dass der Pfarrer insbesondere durch Schädigung seines guten Rufes belastet worden sei, erklärte das Bistum. "Für alle an einem solchen Verfahren beteiligten Personen sind diese Belastungen so gering wie möglich zu halten", sagte der Interventionsbeauftragte Peter Frings. Bischof Genn werde nun nach einem Gespräch mit dem Pfarrer und nach Beratung mit den zuständigen Gremien über den weiteren Einsatz des Pfarrers entscheiden.