Karlsruhe (epd). Der badische evangelische Landesbischof Jochen Cornelius-Bundschuh hat sich gegen eine Suizidassistenz in evangelischen Einrichtungen ausgesprochen. Die Kirche respektiere das Recht verzweifelt kranker Menschen auf Selbstbestimmung und ihren Wunsch, auf diese Weise in Würde sterben zu können, schrieb Cornelius-Bundschuh auf Facebook. "Evangelische Einrichtungen sollten aber nicht zu Orten werden, in denen professionell Beratung, Unterstützung und Begleitung für den assistierten Suizid zu erhalten ist." Dafür müsse der Gesetzgeber andere, ethisch überzeugende Lösungen finden.
Nur wenn der assistierte Suizid nicht zur gesellschaftlichen Norm und Normalität werde, bleibe das Recht auf Selbstbestimmung im Sterben gewahrt. Der Landesbischof forderte daher eine "neue politische Debatte um die Regelung des assistierten Suizids". In ihr sollten die Menschen ein besonderes Gewicht haben, die in Medizin und Pflege sterbende Menschen begleiten. Die betroffenen Menschen und ihre Angehörigen müssten gut und professionell beraten und begleitet werden.
Die Kirche lasse Kranke und Sterbende nicht allein und setze sich dafür ein, dass Menschen bis zuletzt in Würde leben und sterben könnten. "Zur Würde am Ende des Lebens gehört es, die Freiheit und das Recht auf selbstbestimmtes Sterben zu respektieren", so Cornelius-Bundschuh. Daher dürfe eine Person, die ihr Leben aus freien Stücken beenden wolle, nicht moralisch disqualifiziert werden.
Der Präsident des Diakonie-Bundesverbandes, Ulrich Lilie, hatte sich gemeinsam mit anderen Vertretern der Kirche für die Möglichkeit zur Suizidassistenz in diakonischen Einrichtungen ausgesprochen. Offiziell lehnt die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) organisierte Suizidassistenz ab. Die Hilfe beim Suizid, bei dem in der Regel Sterbewilligen ein todbringendes Medikament überlassen wird, ist zu unterscheiden von der aktiven Sterbehilfe, bei der ein Dritter das Mittel selbst verabreicht. Sie steht in Deutschland unter Strafe.
Die Debatte um Suizidassistenz war durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Februar wieder aufgeflammt. Das Gericht kippte das Verbot der organisierten - sogenannten geschäftsmäßigen - Hilfe bei der Selbsttötung mit der Begründung, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben auch die Hilfe Dritter erlaube.