Düsseldorf (epd). Der Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland, Manfred Rekowski, stellt sich gegen die Möglichkeit von Sterbehilfe in kirchlich-diakonischen Einrichtungen. Die Begleitung bis zum Lebensende schließe für Seelsorger die Beschaffung oder Verabreichung eines Mittels zur Selbsttötung "kategorisch aus", schreibt Rekowski am Mittwoch in seinem Präsesblog. Die Zusammenarbeit mit Vereinigungen, die organisiert oder gewerbsmäßig eine Förderung der Selbsttötung betreiben, sei "ebenfalls ausgeschlossen".
Hochrangige Vertreter der evangelischen Kirche hatten sich zuvor für die Möglichkeit von Sterbehilfe in kirchlich-diakonischen Einrichtungen ausgesprochen. Die Einrichtungen sollten eine bestmögliche medizinische und pflegerische Palliativversorgung sicherstellen, heißt es in einer von Diakonie-Präsident Ulrich Lilie und zwei weiteren Theologen unterzeichneten Stellungnahme. Zugleich dürften sie sich aber dem freiverantwortlichen Wunsch einer Person nicht verweigern, ihrem Leben mit ärztlicher Hilfe ein Ende zu setzen.
Rekowski schreibt: "In extremen Fällen, wenn auch die palliativmedizinischen Möglichkeiten einem Menschen nicht mehr als ausreichend hilfreich erscheinen und der Sterbewunsch als letzter Ausweg gesehen wird, stellt sich nicht die Frage, ob, sondern wie Kirche und Diakonie Menschen begleiten." Getragen von der Haltung, Leben bis zuletzt zu unterstützen, müsse Menschen, die eine Suizidabsicht äußern, mit Respekt und Sensibilität begegnet werden. Ziel kirchlich-diakonischer Arbeit sei, worauf Pfarrerinnen und Pfarrer im Ordinationsversprechen verpflichtet werden: "Hilf den Menschen im Glauben dankbar zu leben und getröstet zu sterben. Gib keinen verloren. Tritt für alle ein, die deinen Beistand brauchen."
Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gilt in Deutschland wieder die Rechtslage von vor 2016, wonach Sterbehilfeorganisationen Suizidassistenz leisten dürfen. Ob der Bundestag noch in der laufenden, im September zu Ende gehenden Wahlperiode ein neues Gesetz beschließt, das ihnen zumindest konkrete Regeln dafür vorgibt oder Ärzten die Suizidassistenz erlaubt, ist bislang offen.