Frankfurt a.M. (epd). In vielen christlichen Gemeinden werden an Heiligabend trotz Kontaktbeschränkungen Präsenzgottesdienste unter strengen Hygieneregeln stattfinden können. Nach Beratungen zwischen Religionsvertretern und dem Bundesinnenministerium am Dienstag teilten mehrere evangelische Landeskirchen und katholische Bistümer mit, in den Gottesdiensten werde die Sicherheit vor Ansteckung durch Abstandsregeln, Gesangsverbot und die Pflicht, Mund und Nase zu bedecken, hergestellt. Hinzu kommt vielerorts auch eine Anmeldepflicht. Ausnahmen sind bislang die Evangelische Kirche von Westfalen und die lippische Landeskirche, wo Gemeinden aufgerufen sind, bis zum 10. Januar auf Gottesdienste zu verzichten.
Die Evangelische Kirche der Pfalz und das Bistum Speyer etwa halten an ihren Gottesdienstplanungen fest. Es gebe in der Landeskirche bislang keine offiziellen Überlegungen, Gottesdienste grundsätzlich abzusagen, sagte Kirchensprecher Andreas Rummel am Mittwoch in Speyer auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd). Ausnahmen seien einzelne Gemeinden, die aufgrund zu kleiner Kirchen nicht in der Lage seien, die Hygienebestimmungen einzuhalten. Das Bistum Speyer werde "mit äußerster Vorsicht und der strikten Einhaltung aller vorhandenen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen" auch an Weihnachten das Feiern von Gottesdiensten ermöglichen, teilte Bistumssprecher Markus Herr mit.
Auch die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) will Gottesdienste an Weihnachten nicht absagen. "Die Hygienekonzepte der klassischen Gottesdienste stimmen und sie sind aus unser Sicht sicher", sagte EKHN-Sprecher Volker Rahn am Mittwoch dem epd. Die Kirchenleitung könnte Gottesdienste in Hessen-Nassau auch gar nicht generell absagen, erklärte er. Sie lägen in der "direkten Hoheit" der jeweiligen Gemeinde. Ähnliches gilt in der badischen, der württembergischen und der rheinischen Landeskirche.
Nach Einschätzung des Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und bayerischen Landesbischofs, Heinrich Bedford-Strohm, sind Präsenzgottesdienste keine Voraussetzung für die Verbreitung der christlichen Weihnachtsbotschaft, doch auch in Bayern sind evangelische Gottesdienste zu Weihnachten möglich. Bedford-Strohm hatte bereits am Dienstag auf Facebook mitgeteilt, dass man sich aber an die Ausgangssperre in Bayern halten werde. Damit entfallen traditionelle Christmetten in der Weihnachtsnacht. Die katholischen Bistümer hingegen hatten Ausnahmen für die Christmetten gefordert.
Das Bundesinnenministerium und die Kirchen hatten sich am Dienstag in Berlin über Regeln für die Gottesdienste an Heiligabend und zu Weihnachten unter den Bedingungen der Corona-Pandemie verständigt. Demnach dürfen Gottesdienste weiter stattfinden. Voraussetzungen sind, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird, Masken auch am Platz getragen werden, kein Gemeindegesang stattfindet und bei erwartet hoher Teilnehmerzahl eine Anmeldepflicht gilt. Ähnliche Regeln gelten in vielen Gemeinden seit Monaten.
Der Bund-Länder-Beschluss hatte zu einer erneuten Diskussion darüber geführt, ob Gottesdienste abgesagt werden müssen. Das Angebot von Gottesdienstübertragungen im Fernsehen und Radio sowie im Internet wurde bereits ausgeweitet.
Die 20 evangelischen Landeskirchen haben verabredet, die Entscheidung über Präsenzgottesdienste den einzelnen Gemeinden zu überlassen. Die Evangelische Kirche von Westfalen indes rief ihre Gemeinden am Dienstagabend auf, bis zum 10. Januar auf jegliche Gottesdienste zu verzichten. Auch die Lippische Landeskirche rief am Mittwoch zum Verzicht auf Präsenzgottesdienste auf. Auch die traditionellen Sternsingergruppen werden auf Spendensammlungen an der Haustür verzichten, wie das Kindermissionswerk "Die Sternsinger" am Mittwoch in Aachen mitteilte.
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