Berlin (epd). In der Debatte um eine Beendigung der alljährlichen Staatsleistungen an die Kirchen signalisiert einem Bericht zufolge nur eine Minderheit der 14 betroffenen Länder grundsätzlich Bereitschaft zur Ablösung der Zahlungen auf der Basis eines Bundesgesetzes. Lediglich fünf Länder zeigten sich grundsätzlich bereit zur Ablösung, falls der Bundestag ein von der Verfassung vorgesehenes Grundlagengesetz beschließen sollte, wie die "Welt am Sonntag" unter Berufung auf eine eigene Umfrage bei den für Kirchenfragen zuständigen Ministerien der Länder berichtete.
Einen Entwurf für ein solches Gesetz haben FDP, Grüne und Linke im Bundestag eingebracht. Nicht interessiert an einer derartigen Lösung ist laut "Welt am Sonntag" Schleswig-Holstein. "Unser Ministerium sieht keinen Grund, an der aktuellen Gesetzeslage etwas zu ändern", sagte ein Sprecher des Kulturministeriums der Zeitung. Sachsen-Anhalts Bildungsminister Marco Tullner (CDU) erklärte, zur Einmal-Zahlung "wäre Sachsen-Anhalt, wie die meisten anderen Bundesländer auch, nur mit großen Kraftanstrengungen in der Lage".
Der niedersächsische Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) sagte, eine Ablösung der Staatsleistungen sei vonseiten der Landesregierung nicht geplant. Seiner Ansicht nach übernähmen die Kirchen "im Bereich Pflege und Soziales" sowie als Schul- und Kitaträger wichtige Aufgaben. Es sei zu befürchten, dass diese "ganz wichtige gesellschaftliche Arbeit ohne Unterstützung womöglich wegbricht". Abschlägig reagierten auch Baden-Württemberg und Bayern. Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern haben sich laut Bericht noch keine Meinung gebildet.
Das rheinland-pfälzische Ministerium für Kultur und Wissenschaft teilte laut Zeitung mit: "Sollte aufgrund des angesprochenen Antrages im Bundestag ein entsprechendes Gesetz verabschiedet werden, wird die Landesregierung selbstverständlich den daraus resultierenden Verpflichtungen nachkommen." Ähnlich habe sich ein Sprecher des saarländischen Ministeriums für Bildung und Kultur geäußert, auch Hessen, Nordrhein-Westfalen und Berlin hätten keine prinzipiellen Einwände gegen eine Ablösung gezeigt.
Die von allen Bundesländern - mit Ausnahme von Bermen und Hamburg - geleisteten Zahlungen belaufen sich aktuell auf rund 500 Millionen pro Jahr und beruhen auf vertraglichen Regelungen nach kirchlichen Enteignungen im frühen 19. Jahrhundert sowie Änderungen kirchlicher Verhältnisse in der Reformationszeit. Das Grundgesetz verlangt, dass die Zahlungen "abgelöst" werden sollen. Die Grundsätze dafür muss der Bund regeln. Ein Bundesgesetz wurde aber nie beschlossen.
Laut dem Entwurf von FDP, Linke und Grünen, der Anfang November in erster Lesung im Bundestag debattiert wurde, soll sich die Ablösezahlung höchstens das 18,6-Fache des jeweiligen Zahlungsbetrags von 2020 betragen. Somit wäre maximalen ein Einmalbetrag von 10,2 Milliarden Euro fällig. Zusätzlich müssten die Länder aber noch 20 Jahre lang ihre bisherigen Leistungen weiterzahlen.
epd mih