München (epd). In der Corona-Krise mahnt der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, sinnvolle Gegenmaßnahmen ohne Willkür-Charakter an. Es könne nicht sein, dass beispielsweise bei Beerdigungen - also Feiern, die nie wieder wiederholbar seien - einfach bestimmte Zahlengrenzen von fünf bis zehn Personen gesetzt würden, sagte Bedford-Strohm dem Bayerischen Rundfunk (BR) in einem am Donnerstag veröffentlichen Interview. Solche Regelungen hätten "manchmal auch den Eindruck der Willkür" erweckt. Ähnliches müsse auch für Pflegeheime gelten, sagte der bayerische Landesbischof.
Es dürfe keinen Fall mehr geben, in dem Menschen ohne Begleitung sterben. Zwar sei das bei der ersten Corona-Welle im Frühjahr eine absolute Ausnahme gewesen, "aber es hat diese Fälle gegeben", und dies dürfe nicht wieder passieren, erläuterte Bedford-Strohm. Wenn Menschen sterben, müssten sie andere Menschen haben, die sie dabei begleiten können.
Der EKD-Ratsvorsitzende sagte, es müsse in diesen Pandemiezeiten die Eigenverantwortung so stark wie möglich betont werden. Menschen müssten "aus Freiheit das Richtige tun", um die weitere Ausbreitung des Virus zu begrenzen. Auch staatliche Maßnahmen gehörten dazu, diese aber müssten "besonnen sein" und dergestalt, "dass sie nichts kaputt machen, was nicht wieder herzustellen ist". Bedford-Strohm sagte außerdem, die Kirchen seien in den vergangenen Monaten sehr verantwortlich mit Hygienevorgaben umgegangen. Deshalb glaube er auch fest daran, dass weiter Gottesdienste gefeiert werden können.
"Weihnachten wird ganz bestimmt nicht ausfallen", sagte er dem BR weiter: "Es wird anders sein als sonst." Man sei bereits "mitten in den Vorbereitungen und den Gedanken dazu", wie man das Fest "kraftvoll gestalten" könne.