Bätzing verwies dabei auf den evangelischen hannoverschen Bischof Ralf Meister, der sich für die Möglichkeit ärztlicher Hilfe bei der Selbsttötung ausgesprochen hatte. Bätzing sagte, in dieser Frage seien die beiden großen Kirchen bislang "fast mit einer Stimme" aufgetreten. Er wolle, dass es dabei bleibe.
Er wisse auch, dass der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, ein hohes Interesse daran habe, "dass wir nah beieinander bleiben", sagte Bätzing und ergänzte: "Wir dürfen uns nicht leicht auseinander dividieren lassen."
Das Bundesverfassungsgericht hatte das seit 2015 geltende Verbot organisierter Beihilfe zum Suizid gekippt. Es sollte verhindern, dass Sterbehilfeorganisationen, aber auch Ärzte wiederholt Sterbewilligen bei der Selbsttötung unterstützen, beispielsweise durch die Überlassung von Medikamenten. Beide Kirchen hatten 2015 das Verbot organisierter Suizidassistenz unterstützt. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatte die EKD ihre Position überarbeitet.
Darin heißt es nun auch, dass "Grenzfälle", die keinen anderen Ausweg als die Selbsttötung für sich sehen, nicht allein gelassen werden dürften. Der hannoversche Bischof Meister wurde deutlicher, indem er nach dem Urteil wiederholt sagte, es gebe ein Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben. Zuletzt sagte Meister zudem, er könne sich den assistierten Suizid auch in kirchlichen Einrichtungen vorstellen.
Der katholische Bischof Bätzing kritisierte dagegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Urteilsbegründung lege nahe, dass Menschenwürde und Selbstbestimmung rein individualistisch zu deuten wären, sagte er. Er könne sich nicht vorstellen, "dass es assistierten Suizid in unserem Land gibt". Dass es Suizidbeihilfe in katholischen Einrichtungen gibt, sei momentan "undenkbar", ergänzte der Vorsitzender der Bischofskonferenz.