Allerdings müssen sie dabei einen Mund-Nasen-Schutz tragen, teilte die Evangelische Landeskirche am Donnerstag in Stuttgart mit. Begründung: Es sei in der Wissenschaft nicht zweifelsfrei geklärt, welche Ansteckungsrisiken das Singen berge. Am Abstandsgebot von mindestens zwei Metern hält die Landeskirche fest.
Auch Kindergottesdienste können nun wieder gefeiert werden. Dabei gelten weiterhin die allgemeinen Hygienevorschriften für Gottesdienste. Außerdem erlaubt die Kirche wieder die Nutzung der Emporen. Diese waren in den vergangenen Wochen gesperrt worden, um Corona-Infektionen durch herabfallende Tröpfchen zu verhindern.
Mit der Feier des Abendmahls müssen sich Württembergs Evangelische noch gedulden. Hier sei das Risiko einer Übertragung des Virus zu groß. Derzeit wird den Angaben zufolge gemeinsam mit der Evangelischen Landeskirche in Baden an einer Lösung gearbeitet, bei der es voraussichtlich Einzelkelche gebe und in einer sogenannten Wandelkommunion das Brot einzeln von den Gottesdienstbesuchern entgegengenommen werde.
Die Lockerungen gelten laut Verordnung bereits ab Samstag (4. Juli). In Tauf- und Traugottesdiensten darf also bereits einen Tag früher wieder gesungen werden.