Mainz (epd). Entgegen anderslautender Ankündigungen bleiben in Rheinland-Pfalz Bordelle und andere Prostitutionsstätten auch weiterhin geschlossen. Die Landesregierung nahm nach massiver Kritik eine Entscheidung aus der vergangenen Woche wieder zurück. Die ab Mittwoch geltende neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes werde entsprechend nachgebessert, kündigte das Mainzer Gesundheitsministerium am Montag an. Ursprünglich war vorgesehen, von Mittwoch an den Betrieb von Bordellen unter Auflagen wieder zuzulassen. Die Regelung hatte überregional für Verwunderung gesorgt.
Wie in anderen Bereichen hätte auch für Prostituierte und Freier grundsätzlich eine Maskenpflicht gegolten, "sofern die Art der Dienstleistung dies zulässt", hieß es. Betreiber waren außerdem verpflichtet worden, Namen, Adresse und Telefonnummer aller Besucher für die Dauer von einem Monat zu speichern. Bereits kurz nach Bekanntgabe der neuen Corona-Lockerungen waren die zeitgleich veröffentlichten Hygienevorschriften für Bordellbetriebe kommentarlos von der Internetseite der rheinland-pfälzischen Corona-Bestimmungen gelöscht worden.
Am Montag versuchte das Gesundheitsministerium, die zurückgenommene Entscheidung zu rechtfertigen: Das Land sei davon ausgegangen, "dass es in Anlehnung an die körpernahen Dienstleistungen folgerichtig sei, gewisse Dienstleistungen auch in Bordellen zuzulassen. Dies hätte sogenannte 'erotische Massagen' betroffen". Seither habe das Ministerium eine Vielzahl von Rückmeldungen erhalten. So hätten kommunale Ordnungsämter mitgeteilt, sie hätten die Einhaltung der Hygiene- und Reinigungsvorgaben in Bordellen nicht effektiv kontrollieren können. Die Nachverfolgung von Infektionsfällen sei "bei realistischer Betrachtung nur schwer zu gewährleisten".
Da in den anderen Bundesländern Bordelle weiterhin geschlossen bleiben, hätte es auch zu einer unerwünschten Verlagerung von "Sexualdienstleistungen" nach Rheinland-Pfalz kommen können, hieß es weiter. Rheinland-Pfalz strebe nun eine einheitliche Lösung aller Bundesländer an.