"Seitdem Gottesdienste wieder möglich sind, gehören die Kirchen zu den wenigen öffentlichen 'Veranstaltungsorten'", heißt es in einem am Mittwoch in Berlin veröffentlichten Aufruf des Kulturbeauftragten des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Johann Hinrich Claussen, und des Kunstbeauftragten der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO), Hannes Langbein. "Das ist eine Chance auch für die Kunst."
Die Corona-Pandemie habe vor allem Künstlerinnen und Künstler schwer getroffen, hieß es zur Begründung. "Insbesondere freiberufliche Musikerinnen, Schauspieler, Schriftsteller, Tänzerinnen, Performer, die von öffentlichen Auftritten leben, haben in der Krise binnen weniger Tage so gut wie alle Einnahmemöglichkeiten verloren." Sie hätten kaum noch Chancen, ihre Kunst anderen zu zeigen.
In dieser Situation könne "die Religionsfreiheit nun der Kunstfreiheit aufhelfen, indem Künstler die Chance erhalten, in Gottesdiensten 'aufzutreten'", schreiben Claussen und Langbein. Als Beispiele werden instrumentale Zwischenspiele, Schriftlesungen und szenische Elemente genannt.