Berlin (epd). Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert eine finanzielle Unterstützung für Angehörige von Risikogruppen, die aus Angst vor einer Corona-Infektion nicht zur Arbeit gehen. Es drohe eine Situation, in der gesundheitlich besonders gefährdete Beschäftigte allein aus Angst vor Verdienstausfall ihre Arbeit wieder aufnehmen und sich damit in Lebensgefahr begeben, erklärte der Paritätische Gesamtverband am Dienstag in Berlin. Der Wohlfahrtsverband schlug deshalb ein Überbrückungsgeld vor, dass sich an den Regelungen zum Kurzarbeitergeld orientiert.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) erklärte zu dem Vorstoß des Paritätischen, jetzt müsse es vor allem um Lösungen gehen, die auch Risikogruppen ermöglichen, wieder ihrer Arbeit nachzugehen. Mit geeigneten Schutzmaßnahmen und individuell angepasster Arbeitsgestaltung lasse sich dies sehr oft erreichen. "Es darf nicht sein, dass Verdienstausfall gezahlt wird, obwohl Arbeit wegen vorhandenem Infektionsschutz möglich ist", erklärten die Arbeitgeber.
Notwendig sei eine finanzielle Absicherung für jene, die zu einer Risikogruppe gehören und deshalb nicht zur Arbeit gehen können, sagte Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Das Überbrückungsgeld solle 80 beziehungsweise 87 Prozent des Verdienstausfalls betragen, wenn Kinder im Haushalt leben. Die steuerfinanzierte Leistung sei allen Beschäftigten zu gewähren, die wegen ihres höheren Risikos für einen schweren Covid-19-Verlauf in der konkreten betrieblichen Lage nicht mehr ohne Gefährdung beschäftigt werden können und von erheblichen finanziellen Einbußen bedroht sind.
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